Kanzlei Taylor und Wessing klärt über Irrtümern zum Thema Werkvertrag auf


Immer wieder müssen wir als Outsourcing-Spezialist bei Gesprächen mit Interessenten mit Irrtümern zum Thema Werkvertrag aufräumen. Denn oftmals werden Werkverträge mit unzulässiger Arbeitnehmerüberlassung verwechselt. Zeit also, klarzustellen, dass Werkverträge ein zulässiges und probates Mittel zur Optimierung und Kostenkontrolle sein können. Wichtig ist dabei vor allem die Abgrenzung als eigenes Gewerk. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dr. Oliver Bertram von der Kanzlei Taylor und Wessing klärt auf.